Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme am Workshop „Führung erleben. Klarheit gewinnen.“

Veranstalter
Stefan Reith, Zur Trift 3, 36088 Hünfeld
Veranstaltungsort
Lothar Mai Haus, Lothar-Mai-Straße 1, 36145 Hofbieber
Workshop
„Führung erleben. Klarheit gewinnen“ – zweitägiger Praxisworkshop für Führungskräfte, 22.–23.10.2026
Stand
14.08.2026

Präambel

Der Workshop „Führung erleben. Klarheit gewinnen“ verbindet Führungs- und Organisationsentwicklung mit philosophischen und theoretischen Impulsen, praktischen Anwendungen und Reflexion sowie tiergestützten Erfahrungen mit Eseln. Ziel ist der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in den beruflichen Führungsalltag der Teilnehmenden. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden. Bitte lesen Sie diese AGB vor Ihrer Anmeldung sorgfältig durch.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an dem zweitägigen Praxisworkshop „Führung erleben. Klarheit gewinnen“ (nachfolgend „Workshop“), die zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Teilnehmende“) geschlossen werden – unabhängig davon, ob die Anmeldung online, schriftlich, per E-Mail oder auf sonstigem Weg erfolgt.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden wird ausdrücklich widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Grundlage des Vertrags sind diese AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung sowie die individuelle Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung

(1) Die Darstellung des Workshops auf der Webseite, in Flyern oder sonstigen Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Anmeldeangebots durch den Interessenten.

(2) Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Anmeldeformular (online, schriftlich oder per E-Mail) unter Angabe der erforderlichen Daten. Mit Absenden der Anmeldung gibt der Interessent ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung des Veranstalters (auch per E-Mail) zustande, spätestens jedoch durch die tatsächliche Zulassung zur Teilnahme.

(4) Die Zahl der Teilnahmeplätze ist auf maximal 10 Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des elektronischen Geldeingangs. Anmeldeschluss ist der 30.09.2026, sofern nicht bereits zuvor alle Plätze vergeben sind.

(5) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB sowie etwaige vor Ort geltende Sicherheits- und Verhaltensregeln, insbesondere im Umgang mit den Eseln, an.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Workshop richtet sich an Führungskräfte und Personen mit Verantwortung für Unternehmen, Teams oder anspruchsvolle Projekte.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an den tiergestützten Programmteilen ist die körperliche und gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden für die Arbeit mit Eseln im Freien (u. a. Gehen auf unebenem Gelände, längeres Stehen im Freien). Teilnehmende werden gebeten, gesundheitliche Einschränkungen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten (z. B. Allergien gegenüber Tieren, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bewegungseinschränkungen, Schwangerschaft), dem Veranstalter vor Workshopbeginn mitzuteilen, soweit dies für die sichere Durchführung erforderlich ist.

(3) Geeignete, wetterfeste und geschlossene Kleidung sowie festes Schuhwerk sind für die Teilnahme an den Eselaktivitäten und den Außeneinheiten zwingend erforderlich.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, Personen, bei denen begründete Zweifel an der gesundheitlichen oder verhaltensbezogenen Eignung bestehen, von einzelnen Programmteilen auszuschließen (siehe § 15).

§ 4 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Programmbeschreibung des Workshops sowie der Teilnahmebestätigung. Er umfasst insbesondere die Durchführung der Workshopeinheiten laut Ablaufplan, die fachkundige Anleitung der tiergestützten Aktivitäten sowie die im Seminarpreis enthaltene Tagungspauschale (Kaffee, Softdrinks sowie Mittag- und Abendessen am 22.10.2026).

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Referierende oder die Reihenfolge des Programms aus sachlichem Grund (z. B. Witterung, Verfügbarkeit von Personen oder Tieren, organisatorische Erfordernisse) zu ändern, sofern die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter des Workshops erhalten bleibt.

(3) Über wesentliche Programmänderungen informiert der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmenden rechtzeitig, in der Regel per E-Mail.

(4) Übernachtungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Bestandteil der Veranstalterleistung und von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und zu tragen.

(5) Das optionale, freiwillige Nachmittagsangebot am 23.10.2026 (vertiefende Praxiseinheit mit Mittagessen) ist nicht Bestandteil des regulären Workshopprogramms und wird gesondert gebucht und ausgewiesen.

(6) Der Workshop wird als Trainings- und Coachingformat in Form einer Dienstleistung erbracht. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung des Workshops entsprechend dem beschriebenen Programm durch qualifizierte Referierende, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs, einer bestimmten Erkenntnis oder einer bestimmten Verhaltens- oder Führungsänderung bei den Teilnehmenden.

§ 5 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisangabe des Veranstalters (aktuell 1.749,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und beinhaltet die Tagungspauschale gemäß § 4 Abs. 1. Übernachtungskosten sowie Frühstück sind nicht enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung bzw. Teilnahmebestätigung sofort fällig.

(3) Die Platzreservierung wird erst verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr eingegangen ist.

§ 6 Widerrufsrecht (gilt nur gegenüber Verbrauchern)

(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also ab dem Tag der Zusendung der Teilnahmebestätigung. Der Tag der Zusendung wird nicht mitgerechnet.

(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Stefan Reith, Zur Trift 3, 36088 Hünfeld, info@stefan-reith.de, mittels einer ausdrücklichen Erklärung z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

(4) Sollte im Einzelfall ein Widerrufsrecht bestehen, kann dem Teilnehmenden ein Muster-Widerrufsformular zur Verwendung zugesendet werden, das jedoch nicht vorschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 7 Stornierung / Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann vor Workshopbeginn durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

(2) Bei Rücktritt fallen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, folgende Stornierungskosten an: bis 6 Wochen vor Workshopbeginn kostenfrei, bis 2 Wochen vorher 50 %, weniger als 2 Wochen 100 % der Teilnahmegebühr.

§ 8 Umbuchung und Ersatzteilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann bis 5 Werktage vor Workshopbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, der anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers am Workshop teilnimmt, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen in der Person liegenden Gründe entgegenstehen, die eine sichere Durchführung der tiergestützten Aktivitäten für diese Person in Frage stellen.

§ 9 Absage oder Änderung der Veranstaltung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann den Workshop insbesondere absagen oder verschieben, wenn (a) die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, (b) ein Fall höherer Gewalt vorliegt (§ 19), (c) die eingesetzten Tiere ausfallen und kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann (§ 11), oder (d) die Witterungsverhältnisse die sichere Durchführung der zentralen tiergestützten Programmteile unmöglich machen (§ 10) und eine sinnvolle Alternative nicht möglich ist.

(2) Im Fall einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, soweit den Veranstalter kein Verschulden trifft.

(3) Der Veranstalter informiert die Teilnehmenden über eine Absage oder Verschiebung so frühzeitig wie möglich, in der Regel per E-Mail oder Telefon.

§ 10 Witterungsbedingte Absage bzw. Änderung der Eselaktivitäten

(1) Die tiergestützten Programmteile mit den Eseln finden im Freien statt und sind daher in besonderem Maße witterungsabhängig. Die Sicherheit der Teilnehmenden und das Wohlergehen der Tiere haben stets Vorrang vor der planmäßigen Durchführung des Programms.

(2) Bei Regen, Sturm, Gewitter, extremer Hitze, Glätte oder vergleichbaren Wetterbedingungen, die nach Einschätzung der fachkundig anleitenden Person eine sichere Durchführung der Eselaktivitäten nicht zulassen, kann der Veranstalter kurzfristig entscheiden, die betroffene Einheit zeitlich zu verschieben, zu verkürzen, räumlich zu verlegen (z. B. in einen geschützten Bereich) oder durch einen alternativen Programmpunkt zu ersetzen.

(3) Ist eine witterungsbedingte Durchführung der tiergestützten Einheit auch durch die vorgenannten Anpassungen nicht möglich, entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der betroffene Programmteil ersatzlos entfällt, auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen des Workshops verschoben wird oder – in Ausnahmefällen – der gesamte Workshop verschoben wird. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung der Eselaktivitäten zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

(4) Der Ausfall einzelner witterungsbedingter Programmteile begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Veranstalter ein zumutbares Alternativprogramm anbietet.

§ 11 Ausfall oder Erkrankung der eingesetzten Tiere

(1) Sollten die für den Workshop vorgesehenen Esel aus gesundheitlichen, verhaltensbedingten oder sonstigen tierschutzrelevanten Gründen nicht eingesetzt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, den betroffenen Programmteil mit anderen geeigneten Tieren durchzuführen oder – falls dies nicht möglich ist – durch ein gleichwertiges Alternativprogramm zu ersetzen.

(2) Ein Anspruch auf Durchführung des Workshops mit bestimmten, namentlich vorgestellten Tieren besteht nicht.

§ 12 Tierwohl und Umgang mit den Eseln / Verhaltensregeln

(1) Die Arbeit mit den Eseln erfolgt ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht einer hierfür fachkundigen Person. Teilnehmende sind verpflichtet, deren Anweisungen sowie den ausgegebenen Verhaltensregeln im Umgang mit den Tieren jederzeit Folge zu leisten.

(2) Das Wohlergehen der Tiere hat Vorrang vor der Durchführung einzelner Programmpunkte. Die fachkundig anleitende Person entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang ein Tier für eine Anwendung eingesetzt wird, und kann eine Anwendung jederzeit abbrechen, wenn Anzeichen von Stress, Erschöpfung oder Unwohlsein bei einem Tier erkennbar werden.

(3) Teilnehmenden ist es untersagt, die Tiere entgegen den Anweisungen der anleitenden Person zu behandeln, zu bedrängen, zu füttern oder in einer dem Tierwohl zuwiderlaufenden Weise zu handhaben.

(4) Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln kann zum Ausschluss von der weiteren tiergestützten Aktivität führen (§ 15).

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Veranstalter haftet Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Veranstalter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Veranstalter trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die tiergestützten Aktivitäten und setzt hierfür fachkundig eingewiesenes Personal ein. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass bei der Arbeit mit lebenden Tieren trotz sachgerechter Anleitung und angemessener Sicherheitsvorkehrungen ein allgemeines Restrisiko (z. B. unvorhersehbare Reaktionen der Tiere) verbleibt, welches der Veranstalter nicht vollständig ausschließen kann.

(5) Für allgemeine Lebens- und Unfallrisiken, die sich nicht aus einer Pflichtverletzung des Veranstalters ergeben, sowie für eigenes Fehlverhalten der Teilnehmenden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters sowie der eingesetzten Tiertrainerinnen und -trainer.

§ 14 Eigenverantwortung der Teilnehmenden und gesundheitliche Voraussetzungen

(1) Die Teilnahme an den Programmteilen, insbesondere den tiergestützten Aktivitäten, erfolgt in eigener Verantwortung und, soweit gesetzlich zulässig, auf eigene Gefahr. Teilnehmende sind gehalten, ihre körperliche und gesundheitliche Belastbarkeit für die jeweilige Anwendung eigenverantwortlich einzuschätzen und die anleitende Person auf individuelle Einschränkungen hinzuweisen.

(2) Teilnehmende sind gebeten, gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine sichere Teilnahme an den Eselaktivitäten ausschließen oder gefährden könnten, dem Veranstalter vor Beginn des jeweiligen Programmteils mitzuteilen, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich ist. Die Verarbeitung entsprechender Angaben erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (§ 16).

(3) Der Veranstalter unterhält für die Teilnehmenden keine eigene Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Teilnehmende sind gehalten, vor Workshopbeginn eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere durch eine private Haftpflichtversicherung sowie eine private Unfallversicherung, oder andernfalls damit einverstanden, im Schadensfall nicht versicherte Kosten selbst zu tragen.

(4) Ergänzend zu dieser Regelung wird den Teilnehmenden vor Beginn der tiergestützten Programmteile eine gesonderte Risikohinweis- und Einverständniserklärung zur Unterschrift vorgelegt.

§ 15 Ausschluss einzelner Teilnehmender von der praktischen Teilnahme

(1) Der Veranstalter bzw. die anleitende Fachperson ist berechtigt, einzelne Teilnehmende aus Sicherheits-, Gesundheits-, Verhaltens- oder Tierschutzgründen von der praktischen Teilnahme an den Eselaktivitäten oder einzelnen Anwendungen auszuschließen, insbesondere bei erkennbarer gesundheitlicher Nichteignung, Nichtbeachtung von Anweisungen oder einem den Tieren gegenüber unangemessenen Verhalten.

(2) Ein Ausschluss von einzelnen praktischen Programmteilen berührt nicht die Teilnahme an den übrigen Workshopinhalten und begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 16 Datenschutz

(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Rahmen der Anmeldung, Durchführung und Abwicklung des Workshops im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der Teilnehmenden ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter fuehrung-erleben.com/datenschutz.

§ 17 Urheberrechte / Nutzungsrechte an Seminarunterlagen

(1) Sämtliche im Rahmen des Workshops zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Präsentationen, Skripte, Arbeitsmaterialien) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Nutzung ist den Teilnehmenden ausschließlich zum eigenen, nicht-kommerziellen Gebrauch gestattet. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters bzw. der jeweiligen Urheber (z. B. der beteiligten Referierenden).

§ 18 Fotografien und Videoaufnahmen

(1) Der Veranstalter beabsichtigt, während der Tagung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, auf welchen die Tagungsteilnehmer erkennbar sein können.

(2) Mittels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie sich ausdrücklich, unter Verzicht eines eventuellen Vergütungsanspruchs, damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person aufnehmen, verbreiten und veröffentlichen darf.

§ 19 Höhere Gewalt

Können Leistungen des Veranstalters aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht werden, ist der Veranstalter für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von seiner Leistungspflicht befreit. § 9 (Absage oder Änderung der Veranstaltung durch den Veranstalter) bleibt unberührt.

§ 20 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt, soweit der Teilnehmer Verbraucher ist.

§ 21 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

§ 22 Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gilt auch für in dem Fall, dass sich die Geschäftsbeziehungen als lückenhaft herausstellen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

(3) Stand dieser AGB: 14.08.2026